Inhaltsbereich


Hauptnavigation 2.Ebene: Fragen und Antworten (FAQ)

Fragen und Antworten

Welche Behinderungen können die Kinder haben?

Die Kinder können geistige und / oder körperliche Behinderungen haben, wie z.B. Fetales Alkoholsyndrom, Downsyndrom mit Herzerkrankung, unspezifische geistige Behinderung, körperliche Mehrfachbehinderung, u.a.

Wie lange werden die Kinder bei uns leben?

Wenn keine andere Regelung von Seiten der Herkunftseltern, der Pflegeeltern oder einer Institution initiiert wird, gehen wir bei einer Vollzeitpflege davon aus, dass die Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr in der Familie bleiben können. In spezifischen Fällen kann es zu einer zeitlich begrenzten Vollzeitpflege kommen, z.B. wenn die Herkunftseltern wegen Krankheit längere Zeit ihr Kind nicht versorgen können.

Werden auch Kinder mit AIDS oder anderen lebensverkürzenden, bzw. lebensbedrohlichen Krankheiten vermittelt?

Ja, soweit sich Pflegeeltern dafür bereit erklären.

Was müssen wir tun, um Pflegeeltern zu werden?

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme zu Kim Pflege. Dort erhalten Sie ausführliche Information darüber, was Sie erwarten könnte und was Kim Pflege von den Pflegeeltern erwartet. Anschließend werden Sie sich entscheiden, ob Sie ein Kind mit Behinderung in Vollzeitpflege aufnehmen möchten. Innerhalb mehrerer persönlicher Gesprächstermine geben Sie den Mitarbeiterinnen Einblick in Ihre Biographie, Ihre Partnerschaft und Ihr soziales Netz. Mittels eines ärztlichen Attestes geben Sie Auskunft über Ihre Gesundheit. Des Weiteren benötigen wir ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, sowie Auskunft über Ihre finanzielle Situation.

Bekommen wir als Pflegeeltern Geld?

Ja. Sie erhalten ein monatliches Pflegegeld für Ihre pädagogischen und pflegerischen Leistungen, sowie Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes. Hinzu kommen Leistungen für Ihre Alterssicherung.

Besuchen die Kinder auch Kindergarten oder Schule?

Ja. Gemeinsam überlegen wir welche Einrichtung die sinnvollste für das Kind und Ihre familiäre Situation ist und Sie bei den Kontakten zu der Institution ggf. unterstützen.

Können wir als Pflegeeltern nach der Aufnahme eines Kindes mit Behinderung weiterhin in Urlaub fahren?

Ja. Es gibt die Möglichkeit Angebote zu nutzen, die sich spezifisch an Familien mit Kindern mit Behinderung richten. Sie können individuell eine geeignete Unterkunft für sich suchen oder Sie können ggf. Angebote der Lebenshilfe vor Ort in Anspruch nehmen, die Freizeiten für Kinder mit Behinderung anbieten.

Darüber hinaus gibt es Institutionen, die das behinderte Kind betreuen, während Sie in Urlaub sind oder sich einfach eine Auszeit gönnen.

Wie alt sind die Kinder zum Zeitpunkt der Aufnahme?

Die Kinder können als Säuglinge, Kindergarten- oder Grundschulkind in Vollzeitpflege vermittelt werden.

Können wir als Eltern zu unserem behinderten Kind Kontakt haben, wenn es in der Pflegefamilie lebt?

Ja, wenn dies dem Wohle des Kindes entspricht.