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Die Pflegefamilien

Sie können sich vorstellen, ein Kind mit einer Behinderung in ihre Familie aufzunehmen?

Ihre Aufgabe wird sein:

  • dieses Kind zu erziehen, zu pflegen und für seine individuelle Förderung zu sorgen,
  • für das Kind eine vertrauensvolle und liebevolle Bezugsperson zu sein,
  • sich mit anderen Familien, in denen Menschen mit Behinderung leben, auszutauschen.

Sind Sie die Familie, die wir suchen?

Pflegefamilien, die ein Kind mit Behinderung aufnehmen, sollten:

  • Freude und Liebe im Umgang mit Kindern haben. Alle Eltern wissen, dass ein Leben mit Kindern Freude macht, aber auch anstrengend sein kann. Eine gute Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Belastbarkeiten erleichtert es Ihnen, mit den Anforderungen als Pflegefamilie zurecht zu kommen.
  • in der Lage sein viel Zeit und Energie für das aufgenommene Kind zu haben. Im täglichen Alltag gilt es mit den Kindergärten, Schulen und ggf. mit therapeutischen Einrichtungen zu kooperieren. Auch die Einbindung des Kindes an Ihre verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen gehört zum Leben einer Pflegefamilie.
  • die Offenheit haben, sich mit der Herkunftsfamilie des Pflegekindes zu befassen. Immer gibt es eine Herkunftsfamilie, die Ihnen zunächst fremd sein wird. Je nach individueller Situation wird es mehr oder weniger häufige Treffen zwischen dem Kind, seiner Herkunftsfamilie und evtl. mit Ihnen geben. Manchmal sind diese Treffen sozialpädagogisch begleitet.
  • fähig sein, Beratung anzunehmen und sich bei Bedarf kurzfristig Hilfe zu holen. Unsere Begleitung verstehen wir als Prozess, in dem alle Beteiligten sich weiterentwickeln können.

Pflegefamilien erhalten

  • ein monatliches Pflegegeld, das sich zusammensetzt aus den Kosten für den Sachaufwand für das Kind (Unterkunft, Ernährung, Bekleidung, persönlicher Bedarf) und den Kosten für Ihre Leistungen der Pflege und Erziehung. Im Einzelfall kann erhöhtes Pflegegeld für behinderungsbedingten Mehraufwand gewährt werden.
  • Leistungen für die Alterssicherung. Diese orientieren sich an den im Rahmen der Jugendhilfe üblichen zusätzlichen Leistungen.
  • Versicherungsleistungen, wie z.B. Haftpflicht- und/ oder Unfallversicherungsbeiträge, die im Zusammenhang mit der Übernahme der Pflegschaft anfallen.
  • kostenfreie Beratungsangebote unseres Fachdienstes.

Es könnten Pflegefamilien sein, wie

  • Marianne und Bernd, die bereits eigene inzwischen erwachsene Kinder haben und sich mit der Aufnahme eines Kindes mit Behinderung einer neuen familiären Aufgabe geöffnet haben.
  • Julia und Lena, die beide heilpädagogische Ausbildungen haben und die Aufnahme zweier Kinder mit Behinderung in ihre Familie der Arbeit außer Haus vorziehen.
  • Sabrina und Christof, deren erstgeborenes Kind an einer schweren Stoffwechselerkrankung nach wenigen Monaten verstarb. Nach einer längeren Zeit der Trauer haben sie sich bewusst dafür entschieden, ein Kind mit Behinderung aufzunehmen.